Auslands-BAföG: Alles, was du wissen solltest

Ein Auslandsjahr kann eine kostspielige Angelegenheit werden, doch zum Glück gibt es Unterstützungen vom Staat, wie das Auslands-BAföG. Wenn du nach Möglichkeiten suchst, dir den Traum vom Ausland zu erfüllen, doch noch nicht genau weißt, wie du das anstellen sollst, dann haben wir hier alle wichtigen Informationen zum Auslands-BAföG für dich parat!

Das erwartet dich in diesem Artikel

Für wen gibt es Auslands-BAföG?

Sinn und Zweck des Auslands-BAföG ist es, den Schülerinnen und Schülern eine finanzielle Unterstützung zu bieten. Wenn du nun aber denkst “Ich bekomme so schon kein BAföG, dann werde ich sicherlich auch kein Auslands-BAföG bekommen”, können wir dich beruhigen. Da mit einem Auslandsaufenthalt oftmals auch höhere Kosten verbunden sind, gibt es andere Voraussetzungen. Aus diesem Grund können viele Schüler*innen, die sonst keinen Anspruch auf das klassische Inlands-BAföG haben, dennoch das Auslands-BAföG nutzen. Leider gibt es das Auslands-BAföG allerdings nicht für alle Auslandsaufenthalte. Du musst dich mindestens 6 Monate in deinem Gastland aufhalten, dies entspricht einem Semester.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Wenn du ins Ausland möchtest und überlegst Auslands-BAföG zu beantragen, dann solltest du dich vor allem mit den Voraussetzungen auseinandersetzen. Wir haben bereits die Mindestdauer des Aufenthaltes angesprochen, welche sich auf mindestens 6 Monate bezieht, doch es gibt noch weitere Voraussetzungen.

Als Schüler*in darfst du nicht älter als 29 Jahre sein, um Auslands-BAföG zu beantragen, zugleich muss dein Wohnort in Deutschland sein und deine High School im Ausland gleichrangig der in Deutschland sein. Das bedeutet zum Beispiel, dass du im Ausland nicht plötzlich eine Universität besuchen kannst, obwohl du in Deutschland noch zur Schule gehst.

Auch das Einkommen deiner Eltern, beziehungsweise auch deine Einkommensströme (Nebenjobs, BAföG, etc.) spielen eine Rolle, sodass alle Informationen offengelegt werden müssen.

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Wer ist für das Auslands-BAföG zuständig?

Tatsächlich gibt es nicht nur eine Zentrale, welche für das Auslands-BAföG zuständig ist. Es ist hierbei egal, wo du wohnst oder welche Schule du besuchst, sondern kommt es lediglich auf dein Gastland an. Wenn du das Auslands-BAföG beantragen möchtest, solltest du dich demnach um die richtige Zentrale kümmern, am Ende dieser Seite haben wir eine Übersicht der verschiedenen Adressen für dich.

Wie hoch ist die Förderung? 

Die gute Nachricht ist, dass das Auslands-BAföG bei Weitem mehr beinhaltet, als bei dem Inlands-BAföG. Diese Kosten kommen vordergründig durch den oftmals höheren Aufwand, wie den Transport und die Studiengebühren zustande. Wenn dein BAföG-Antrag genehmigt wurde, kannst du bis zu 1321 Euro pro Monat Zuschuss und zugleich 4.600 Euro Studiengebühren bekommen. Wie viel du schließlich allerdings bekommst, hängt von diversen Faktoren, wie dem Zielland, den damit verbundenen Kosten und auch dem Einkommen deiner Eltern und dir zusammen. Es gibt auch weitere Zuschüsse, beispielsweise für den Transport.

Damit du deine individuelle Förderung berechnen kannst, empfehlen wir dir den BAföG-Rechner

Wie lange ist die Förderung?

Auslands-BAföG kannst du maximal für ein Jahr beantragen. Wenn du dich dazu entschließen solltest länger zu bleiben oder ein weiteres Mal ins Ausland zu gehen, musst du leider auf die Förderung verzichten.

Das sind die wichtigsten Tipps zum Ablauf:

Bevor du das BAföG beantragst, möchtest du dich noch über den Ablauf informieren? Das ist eine hervorragende Idee, daher möchten wir hier die wichtigsten Tipps und Tricks mit dir teilen.

Wann solltest du deinen Antrag abschicken?

Der Antrag sollte spätesten 6 Monate vor Abreise eingereicht werden. Hier heißt es aber so früh wie möglich, denn sollte dein Antrag nicht genehmigt werden, kannst du versuchen andere Lösungen zu finden, wie beispielsweise ein Stipendium oder ein Sponsor.

In unserer Stipendienübersicht, haben wir dir alle aktuellen Stipendien von Organisationen aufgelistet. Alternativ kannst du dich auch um unser X-CHANGE-Stipendium für kreative Köpfe bemühen.

Wo kannst du dein Auslands-BAföG beantragen?

Wie bereits erwähnt, hängt es ganz davon ab für welches Zielland du dich entscheidest, denn es gibt nicht eine Zentrale für alle Auslands-BAföG Anträge. Wenn du dich bereits für ein Zielland entschieden hast, dann wende dich an die Zentrale, welche für dein Gastland zuständig ist.

Welche Angaben musst du machen?

Wenn du beschlossen hast dich für das Auslands-BAföG zu bewerben, dann musst du die Formblätter ausfüllen. Diese kannst du ganz einfach im Internet herunterladen, ausdrucken und schließlich ausfüllen. Hierbei musst du die Formblätter 1 bis 6 ausfüllen, deinen Lebenslauf mit allen wichtigen Informationen beilegen und zugleich einen Beleg für dein BAföG (falls du bereits BAföG bekommst). Wenn es sich bei deinem Auslandsaufenthalt um ein Studium oder Praktikum handelt, dann musst du auch die Bestätigung beilegen.

Wie lange dauert es eine Rückmeldung zu bekommen?

In der Regel dauert es ein paar Wochen. Sollte der Andrang zu dieser Zeit allerdings sehr hoch sein, dann kann es auch mal länger als einen Monat dauern. Damit du sicher sein kannst, dass dein Antrag auch wirklich bei der richtigen Zentrale angekommen ist, empfehlen wir diesen versichert und ggf. auch mit Sendungsverfolgung abzuschicken.

Welche Ausnahmen sind zu beachten?

In der Regel muss das Auslands-BAföG zu 50% zurückgezahlt werden, genauso wie das klassische BAföG in Deutschland. Doch wie bereits erwähnt, kann es auch sein, dass du die 4600 Euro für Studiengebühren bekommst. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden und sind im Prinzip geschenkt.

Extra Tipp!

Wir machen es dir einfach! "Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du den BAföG Antrag ausfüllst, findest du auf schueleraustausch.net.

FAQ: Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Auslands-BAföG!

Nun haben wir dir bereits reichlich Fragen beantwortet, doch damit du wirklich ALLE wichtigen Information zum Thema Auslands-BAföG hast, möchten wir hier noch auf ein paar spezifische Fragen eingehen. So bist du ideal vorbereitet und kannst ganz einfach dein Auslands-BAföG beantragen!

Kann ich für ein Auslandssemester in den USA Auslands-BAföG beantragen?

Ja, kannst du! Es kommt wie bereits erwähnt auf die finanzielle Situation deiner Eltern und dir an, doch in der Regel kannst du es beantragen. Hierbei kannst du dich nicht nur auf einen monatlichen Zuschuss freuen, sondern auch womöglich auf den Transport-Zuschuss und die 4600 Euro für die Studiengebühren.

Kann ich für einen Schüleraustausch im Ausland-BAföG beantragen?

Ja, du kannst auch für einen Schüleraustausch Auslands-BAföG beantragen. Hierbei ist es wichtig, dass du allerdings mindestens 6 Monate im Ausland bist. Solltest du eine kürzere Reise planen, dann ist es leider nicht möglich.

Welches Auslands-BAföG-Amt ist für mich zuständig, wenn ich nicht in die USA gehe?

Das kommt ganz auf das Zielland an, denn ein Auslandsaufenthalt in Kenia hat eine andere Zentrale als ein Auslandsjahr in Griechenland. Sei dir sicher, dass du das richtige Amt gefunden hast, noch bevor du den Antrag abschickst.

Weitere Informationen zum Thema erhältst du hier:

Hier findest du die jeweiligen Ansprechpartner für dein Auslands-BAföG

Auslands-BAföG Zuständigkeiten für Asien

Afghanistan, Bahrain, Bangladesch, Bhutan, Brunei, Darussalam, China, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Japan, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Katar, Kuwait, Laos, Libanon, Malaysia, Malediven, Mongolei, Myanmar, Nepal, Oman, Pakistan, Philippinen, Saudi Arabien, Singapur, Sri Lanka, Syrien, Taiwan, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam

Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim Anstalt des öffentlichen Rechts

Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan

Studentenwerk Chemnitz-Zwickau Anstalt des öffentlichen Rechts

  • Amt für Ausbildungsförderung - Postfach 10 32 09010 Chemnitz Telefon: 0371-5628-450 Telefax: 0371-5628-455 Email: auslands.bafoeg@swcz.de Internet: swcz.de/

Auslands-BAföG Zuständigkeiten für Europa

Albanien, Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien, Zypern Studentenwerk Marburg Anstalt des öffentlichen Rechts

Belgien, Luxemburg, Niederlande

Bezirksregierung Köln Dezernat 49 50606 Köln Telefon: 0221-147-4990 Telefax: 0221-147-4950 Email: auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de Internet: bezreg-koeln.nrw.de

Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Moldau, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Weißrussland

Studentenwerk Chemnitz-Zwickau Anstalt des öffentlichen Rechts

  • Amt für Ausbildungsförderung - Postfach 10 32 09010 Chemnitz Telefon: 0371-5628-450 Telefax: 0371-5628-455 Email: auslands.bafoeg@swcz.de Internet: swcz.de/

Dänemark, Island, Norwegen

Studentenwerk Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts

Finnland

Studentenwerk Halle Anstalt des öffentlichen Rechts

Frankreich

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Großbritannien, Irland

Region Hannover Fachbereich Schulen

Italien, Vatikanstadt und San Marino

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

Liechtenstein, Schweiz

Studentenwerk Augsburg Anstalt des öffentlichen Rechts

Malta, Portugal

Universität des Saarlandes

Österreich

Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport

  • Amt für Ausbildungsförderung - Neuhauser Str. 39 80331 München Telefon: 089-233-96266 Telefax: 089-233-83388 Email: afa.rbs@muenchen.de Internet: muenchen.de

Schweden

Studentenwerk Rostock Anstalt des öffentlichen Rechts

Spanien

Studentenwerk Heidelberg Anstalt des öffentlichen Rechts

Türkei

Studentenwerk Tübingen-Hohenheim Anstalt des öffentlichen Rechts

Auslands-BAföG Zuständigkeiten für Mittel- und Südamerika (alle Länder)

Studentenwerk Bremen

  • Amt für Ausbildungsförderung - Studentenhaus Ebene 0 Bibliothekstraße 3 28359 Bremen Telefon: (0421) 22 01 - 1 33 33 Telefax: (0421) 22 01 - 2 30 90 Email: bafoeg@stw-bremen.de Internet: stw-bremen.de

Auslands-BAföG Zuständigkeiten für Nordamerika

Kanada

Studentenwerk Thüringen Anstalt des öffentlichen Rechts

USA

Studierendenwerk Hamburg Postfach 13 01 13 20101 Hamburg Telefon: 040-41902-0 Telefax: 040-41902 -6126 Email: bafoeg@studierendenwerk-hamburg.de Internet: studierendenwerk-hamburg.de

Auslands-BAföG Zuständigkeiten für Ozeanien

Australien

Studentenwerk Marburg Anstalt des öffentlichen Rechts

Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Neuseeland, Papu-Neuguinea, Samoa, Tuvalu

Studentenwerk Frankfurt (Oder) Anstalt des öffentlichen Rechts

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