Wenn du ein Auslandsjahr als Schüler, Student oder Praktikant planst, haben wir eine gute Nachricht für dich: Möglicherweise bist du berechtigt, für dein Auslandsjahr Auslands-BAföG zu bekommen.
Anspruch auf Auslands-BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz legt fest, dass Schüler und Studenten, die sich in der Erstausbildung befinden und nicht mehr zu Hause wohnen, finanziell unterstützt werden. Und da du für die Dauer des Schüleraustausches, Auslandsstudiums oder Auslandspraktikums deine Ausbildung im Ausland weiterführst, bist du berechtigt, für diesen Zeitraum Auslands-BAföG zu beantragen. Dieses BAföG wird dir als Vollzuschuss gewährt. Du musst es also nicht zu einem späteren Zeitpunkt zurückzahlen. Inlands- und Auslands-Bafög sind unabhängig voneinander und bemessen sich anhand unterschiedlicher Einkommensgrenzen: Bekommst du hier in Deutschland das normale BAföG, steht dir in jedem Fall auch Auslands-BAföG zu. Wenn du in Deutschland aufgrund eines zu hohen Einkommens deiner Eltern kein reguläres BAföG beziehen kannst, steht dir aber möglicherweise trotzdem Auslands-BAföG zu. Dafür werden nämlich höhere Einkommensgrenzen angesetzt.
Förderantrag
Damit du das Auslands-BAföG gleich zu Beginn deines Auslandsjahrs zur Verfügung hast, solltest du den Förderungsantrag mindestens sechs Monate vor deiner Abreise stellen. Zusätzlich zum Antrag musst du Lohn- und Gehaltsbescheide deiner Eltern, sowie Steuerbescheid und ein Nachweis über alle positiven Einkünfte einreichen. Weitere Voraussetzungen für deinen Bezug von Auslands-BAföG sind: dein ständiger Wohnsitz in Deutschland, Nachweise über deine vorhandenen Sprachkenntnisse und eine Bestätigung darüber, dass du im Falle eines Schüleraustausches, nach dem Auslandsjahr deinen Schulbesuch in Deutschland wieder aufnimmst. Es lohnt sich in jedem Fall, deinen Anspruch auf Auslands-BAföG rechtzeitig prüfen zu lassen.
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