Kindergeld während des Schüleraustausches?
Zur Zeit ist die Gesetzeslage so, dass ein geltender Anspruch auf Kindergeld auch während deiner Zeit als Austauschschüler bestehen bleibt, da du dich währenddessen in einer Ausbildungsmaßnahme beziehungsweise Berufsausbildung befindest. Die derzeitige Altersgrenze von 27 Jahren für junge Menschen in Ausbildung wurde vom Gesetzgeber, ausgehend von deinem Geburtsjahr, allerdings in Stufen auf 25 Jahre gesenkt.
- Geburtsjahr bis 1981: Kindergeldanspruch bis 27
- Geburtsjahr ab 1982: Kindergeldanspruch bis 26
- Geburtsjahr ab 1983: Kindergeldanspruch bis 25
Definition: Berufsausbildung
Ob du auch im Rahmen anderer Varianten des Auslandsjahrs Anspruch auf Kindergeld hast, sollten du beziehungsweise deine Eltern vorsichtshalber rechtzeitig im Vorfeld bei der Familienkasse klären. Die Arbeitsagentur hat in Bezug auf die Definition „Berufsausbildung“ folgende Informationen veröffentlicht:
„Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf. Dabei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind. Das Kind muss sich ernsthaft auf das Berufsziel vorbereiten. Als Berufsziel gelten nicht nur reguläre Ausbildungsabschlüsse, sondern jede Tätigkeit, die in der Zukunft zur Schaffung beziehungsweise Erhaltung einer Erwerbsgrundlage nachhaltig ausgeübt werden kann.“
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
