Eine für dich interessante Frage ist bestimmt, ob du während deines Auslandsjahres gegen Bezahlung arbeiten darfst. Wir klären dich hierzu auf!
Nebenjob im Austauschjahr?
In der Regel ist es so, dass du als Austauschschüler im Gastland nicht gegen Lohn arbeiten darfst. Möglicherweise gibt es Sonderregelungen für bestimmte Länder oder innerhalb bestimmter Austauschprogramme. Wir empfehlen dir auf jeden Fall, dich bei deinem Veranstalter vorher genau darüber zu informieren, um Probleme vor Ort im Gastland zu vermeiden.
Arbeiten im Auslandsjahr: Möglichkeiten
Einige Typen von Auslandsaufenthalten schließen von vornherein ein, dass du im Gastland auch gegen eine Bezahlung arbeiten darfst. Dies trifft vor allem auf Au-pairs und Leute im Besitz eines Working-Holiday-Visums zu. Au-pairs bekommen für ihre Arbeit aber keinen wirklichen Lohn, sondern ein festes wöchentliches Taschengeld. Wenn du allerdings ein Working-Holiday-Visum besitzt, erlaubt dir dieses, im entsprechenden Gastland – beispielsweise als Erntehelfer auf einer Farm – gegen einen Lohn zu arbeiten.
