Auslandsjahr und G8

Du planst ein Auslandsjahr während deiner Schulzeit und gehörst bereits zu der Schülergeneration, die nur noch acht Jahre aufs Gymnasium geht? Welche Möglichkeiten es dann für dich gibt und was du bei der Planung deines Auslandsaufenthaltes beachten musst, erfährst du hier.

Ein halbes Auslandsjahr bei G8

Mit Einführung der achtstufigen Gymnasialzeit (G8) in Deutschland entfällt das 11. Schuljahr. Schulaufenthalte im Ausland werden daher zurzeit verschieden diskutiert. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wann ein Auslandsjahr in die hiesige Schullaufbahn integrierbar ist. Bis vor wenigen Jahren war für die meisten Schüler klar, dass sie in der 11. Klasse ins Ausland gehen. Diese Möglichkeit besteht nun oft nicht mehr; die in der 11. und 12. Klasse erbrachten Leistungen sind bereits Bestandteil der Abiturnote. In  Absprache mit der Schule kannst du aber auch hier eine Lösung finden. So hast du eventuell die Möglichkeit, lediglich ein halbes Jahr an einer Schule im Ausland zu verbringen. Im Anschluss lässt du dir dann die Noten des zweiten Halbjahres in Deutschland doppelt anrechnen. Hierzu hat die Kultusministerkonferenz 2006 einen Beschluss erlassen. In einer Pressemitteilung über den Bildungsbericht vom 2.6.2006 heißt es:

Die neu gefasste Vereinbarung sieht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes von Schülerinnen und Schülern während der Qualifikationsphase, also den letzten vier Schulhalbjahren, vor, um damit die Mobilität der Schülerinnen und Schüler nicht nur innerhalb Deutschlands sondern Europas und der weiteren Welt zu erhöhen.

Die Umsetzung dieser Vereinbarung liegt jedoch in der Hand der einzelnen Bundesländer. Welche Regelungen in deinem Fall gelten würden, musst du dann mit der Schulleitung absprechen.

Ein ganzes Auslandsjahr bei G8

Für die Realisierung eines ganzen Auslandsjahrs im Rahmen von G8 hast du zwei Möglichkeiten:

Austauschjahr während der 10. Klasse

Du hast die Möglichkeit direkt nach der 9. Klasse ins Ausland zu gehen. In diesem Fall kannst du dir deinen Auslandsaufenthalt anerkennen lassen, sofern dein Bundesland die bislang noch für G9 geltenden Versetzungsrichtlinien (d.h. Anerkennungsmöglichkeit für Klasse 11) sinngemäß auch auf G8 anwendet.

Austauschjahr zwischen Klasse 10 und 11

Wenn du möchtest, kannst du dein Auslandsjahr unter Verzicht auf Anerkennung auch als zusätzliches Auslandsschuljahr zwischen der 10. und 11. Klasse »einschieben«. Du verlierst so ein Jahr Zeit bei deiner schulischen Ausbildung in Deutschland. Überleg dir gut, ob du das für ein Auslandsjahr in Kauf nehmen möchtest. Unter Umständen kann dies sinnvoll sein, etwa wenn du für die Zukunft ein Sprachenstudium anstrebst. Ein einjähriger Schüleraustausch gilt in jedem Fall als »Klassiker«. Du lernst so im Gastland einen vollständigen Jahreszyklus kennen. Insbesondere die zweite Hälfte des Aufenthalts wird von vielen Teilnehmern als sehr intensiv erlebt: Sie sind dann mit der Sprache bereits vertraut und haben stabile Beziehungen aufgebaut.

Anerkennung des Auslandsjahrs

Lass von deiner Schule vor deinem Auslandaufenthalt überprüfen, ob du im Anschluss wieder in deine alte Klasse einsteigen darfst. Dies kann zum Beispiel an die Bedingung geknüpft sein, dass deine letzten Zeugnisnoten vor dem Auslandsjahr im Durchschnitt mindestens 2.0 betragen. Es kann auch sein, dass deine Schule gute Leistungen von dir an der ausländischen Schule sehen möchte oder dir Vorgaben dazu macht, welche Fächer du im Ausland belegen musst. Einen generellen Anspruch auf Anerkennung deiner Auslandsschulzeit hast du nicht. Laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.10.2008 heißt es jedoch:

Ein Auslandsaufenthalt bis zur Gesamtdauer eines Jahres kann auf den Bildungsgang angerechnet werden, wenn entsprechende Leistungen nachgewiesen werden und die erfolgreiche Fortsetzung des Bildungsgangs erwartet werden kann.

Die Umsetzung dieser Vereinbarung ist auch wieder Sache der einzelnen Bundesländer. Sie variiert teilweise von Schule zu Schule. Welche Regelungen im Einzelfall gelten und welche Optionen du auf Basis deiner Leistungen hast, solltest du unbedingt rechtzeitig mit der Schulleitung absprechen.

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